Wer sich gerne selbstständig machen möchte oder es getan hat, weiß, wie viel Bürokratie in diesem Prozess zu beachten ist.
Zunächst einmal muss man selbstverständlich sein Gewerbe anmelden, wozu man einige Formulare ausfüllen und Dokumente mitbringen muss. Hat man dann das Gewerbe angemeldet, ist man nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, sondern muss sich um eine eigene, in der Regel, private Krankenversicherung bemühen.
Dies ist jedoch davon abhängig, ob Sie Ihre Selbstständigkeit in Vollzeit oder neben Ihrer regulären Arbeit ausführen.
Ein weiterer Schritt zur Selbstständigkeit ist die Mitgliedschaft bei der IHK, hier werden Sie mit dem Anmelden zu Ihrem Gewerbe automatisch aus angemeldet. Für Kleinunternehmer, deren Gewinn im Jahr nicht mehr als 5.200 Euro beträgt, ist die Mitgliedschaft kostenlos. Gleichzeitig bekommen Sie auch nach der Gewerbeanmeldung ein Formular Ihres Finanzamtes zugeschickt, in dem Sie Angaben zu Ihren voraussichtlichen Einnahmen machen müssen.
Im besten Fall wenden Sie sich dann schon an Ihren Steuerberater, der Ihnen gerade bei der Selbstständigkeit viele Fragen rund um Steuern und Finanzen erklären kann. Nun kommen wir zum springenden Punkt:
Wer selbstständig 17.500 Euro oder weniger im Jahr verdient, muss keine Umsatzsteuer bezahlen.
Hierfür greift dann die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach Paragraph 19 im Umsatzsteuergesetz, welche Sie von der Umsatzsteuer befreit und deshalb ist dann auch keine separate Umsatzsteuererklärung notwendig. Dadurch darf auch keine Umsatzsteuer auf der Rechnung Ihrer Leistungen stehen.
Tipps und Tricks für selbstständig bis 17.500 Euro
Wenn Sie also selbstständig 17.500 Euro oder weniger verdienen, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Das ist ein großer Vorteil. Dennoch gibt es für die Einnahmen- Überschussrechnung einiges zu beachten.
Zum Beispiel sollten Sie alle Belege Ihrer selbstständigen Tätigkeit stets aufbewahren. Ebenso empfehlenswert ist die Eröffnung eines separaten Kontos, so haben Sie einen direkten Überblick über alle Einnahmen und Ausgaben und es entstehen keine Verwechselungen mit Ihren privaten Finanzen.
Rund um die Selbstständigkeit sind Finanzen das größte Thema, nicht nur für Sie, sondern auch für das Finanzamt sind diese von besonderem Interesse, weshalb Sie hier ganz besonders genau und ausführlich arbeiten, auflisten und erklären sollten.
Wer selbstständig 17.500 Euro oder weniger verdient, ist zwar von der Umsatzsteuer und der separaten Umsatzsteuererklärung befreit, muss allerdings dennoch in regelmäßigen Abständen Einnahmen und Ausgaben offen legen, um dann die jeweils anstehenden Steuern abzuführen. Wann immer Sie sich diesbezüglich unsicher sind, empfiehlt sich der Gang zum Steuerberater.
Dieser kann Ihnen alle Fragen ausführlich und genau erklären und Ihnen den richtigen Weg für Ihre betrieblichen Finanzen zeigen.