Die Frage ab wann gewerblich handelt wenn man online verkaufen möchte lässt sich nicht grundsätzlich beantworten. Es gibt keinen generellen Gesetzestext, der besagt, ab wann Verkäufe im Internet nicht mehr von einem privaten Verkäufer, sondern von einem gewerblichen Verkäufer getätigt werden.
Um sich also einen Überblick über diese Fragestellung verschaffen zu können, muss man sich andere Gerichtsurteile anschauen. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, Ihre online Verkäufe lieber zu früh als zu spät als gewerblich anzumelden. Klar, auf den ersten Blick scheint es, als könnte man viel Bares sparen, wenn man sich lange als privater Verkäufer tarnt.
Haben Sie allerdings die zulässige Obergrenze überschritten und man kommt Ihnen auf die Schliche müssen Sie sehr viel nach bezahlen – diese Rechnung geht für die meisten leider nicht auf.
Ein Weg bei Gerichtsverhandlungen zu entscheiden, ob als privater Verkäufer oder gewerblicher Händler verkauft wurde ist die Stückzahl der verkauften Artikel.
Online verkaufen über Marktplätze
Bei einem Gericht wurden schon 39 verkaufte Produkte als gewerblich eingestuft, ein anderes Gericht entschied so ab dem Verkauf von 112 Artikeln. Das heißt es kommt auch immer auf den guten Willen des Richters an.
In den Augen vieler, auch Rechtsgelehrter, ist den Fokus auf die Anzahl der verkauften Artikel zu legen allerdings unsinnig. Argumentiert wird, dass jemand beispielsweise nach dem Tod eines nahen Angehörigen wie Großmutter oder Eltern auch einen ganzen Hausbestand online verkaufen kann.
Damit kommt man dann definitiv über die Höchstgrenze an Artikeln ist aber dennoch kein gewerblicher Händler.
Wie sonst kann man denn bestimmen ab wann online verkaufen gewerblich ist?
Die meisten Gerichte beziehen sich in ihren Urteilen darauf, dass private Verkäufer oftmals Ware aus unterschiedlichen Produktkategorien anbieten und gewerbliche Händler haben nicht nur von einem Produkt mehrere Stück, sondern bieten auch insgesamt sehr ähnliche oder sogar identische Ware an.
Prüfen Sie Ihren eigenen Warenbestand um zu schauen, ob diese Kriterien auf Sie zutreffen.
Gewerblich online verkaufen über einen Online Shop
Wenn Sie den online Handel gewerblich nutzen, das heißt Ihre Verkaufstätigkeit über private Verkäufe hinausgeht, dann müssen Sie dies beim Gewerbeamt anmelden.
Sobald Sie als Gewerbe angemeldet sind, bezahlen Sie die normalen Abgaben, die jeder Geschäftsinhaber bezahlen muss. Dies können Sie aber selbstverständlich bei Ihrer jährlichen Steuererklärung mit angeben und dann Geld dafür zurück bekommen.
Etwas anders als oben beschrieben sieht es aus, wenn Sie auf einem eigenen Online Shop Produkte verkaufen und nicht auf Verkaufsportalen wie beispielsweise eBay.
Ein eigener Online Shop bedeutet immer, egal welche Art von Produkten Sie verkaufen, es muss als Gewerbe angemeldet werden.
Insbesondere wenn Sie Selbstgemachtes und Lebensmittel verkaufen, müssen Sie sogar noch höhere Auflagen erfüllen.
Um die Bestimmungen für den Online Shop, den Sie betreiben möchten, zu erfahren, sollten Sie immer auf das zuständige Gewerbe- und eventuell sogar Gesundheitsamt gehen (wenn Sie mit Lebensmitteln arbeiten) und dort alles für Sie Wichtige erfragen.
In einem allgemein gültigen Text wie hier kann man leider nicht auf alle Einzelfälle eingehen.
Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass Sie, sobald Sie einen Online Shop betreiben um damit eine Gewinnerzielungsabsicht haben, dieses auch als Gewerbe anmelden müssen.
Hinweis: Dieser Text enthält keine rechtsverbindliche- oder steuerrechtliche Auskunft, sondern spiegelt lediglich die Meinung des Autors wieder. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder Steuerberater.